Blatter Kaminfeger GmbH
Ihr KaminfegerGeschäft im fricktal
Wir führen Reinigungen und Wartungen an folgende Anlagen durch
Wir empfehlen Ihnen, die periodische Feuerungskontrolle mit den Kaminfegerarbeiten zu verbinden.
Mit den Anpassungen des Brandschutzgesetzes im Kanton Aargau auf den 1.1.2022 entfällt die Gemeindezuteilung an die gewählten Kaminfegermeister. Sie als Kunde können somit selbst entscheiden welcher Kaminfegermeister bei Ihnen die Kaminfegerarbeiten ab dem 1.1.2022 durchführen soll. In welchem Abstand die Reinigung bei Ihren Feuerungsanlagen empfohlen wird, entnehmen Sie den Empfehlungen für Kontrolle und Reinigung der Kaminfeger Schweiz oder den Angaben des Herstellers Ihrer Feuerungsanlage.
Wenn ein Schadenereignis (z.B. Brand, Kohlenmonoxid Austritt) Auftritt und Sie keinen Nachweis einer Kontrolle bzw. Reinigung Ihrer Feuerungsanlagen vorweisen können, besteht die Gefahr, dass die Aargauische Gebäudeversicherung Ihre Schadenansprüche kürzt. Es lohnt sich für Sie auf jeden Fall, die empfohlenen Reinigungsfristen einzuhalten.
Kunden, die das Kaminfegergeschäft Blatter bisher betreut hat, erhalten von uns eine Erinnerung (Besuchsanzeige) zur periodischen Reinigung ihrer Feuerungsanlage.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie uns als Kaminfeger beauftragen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gerne werden wir Ihnen eine Offerte für die Reinigung Ihrer Feuerungsanlagen unterbreiten.
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Luft umgibt uns und ist für uns lebensnotwendig. Durch die periodische Feuerungskontrolle stellen wir sicher, dass die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten werden. Diese Kontrollen sind bei Ölfeuerungen alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen alle vier Jahre durchzuführen.
Bei Öl- und Gasheizungen werden die Emissionen mit einem Abgasmessgerät kontrolliert.
Bei den Holzfeuerungen ist die visuelle Kontrolle bei regelmässig benützten Feuerungen alle zwei Jahre durchzuführen. Die Kontrolle bei unregelmässig benützten Holzfeuerungen wird zusammen mit der Reinigung der Feuerungsanlage durchgeführt.
Bei Holzfeuerungen bis 70 kW wird eine visuelle Kontrolle der Kamin- und Feuerungsanlage sowie der Asche gemacht. Bei Unklarheiten wird zusätzlich das Brennstofflager kontrolliert.
Wir empfehlen Ihnen die Kontrolle zusammen mit den Kaminfegerarbeiten auszuführen. Somit haben Sie mit einem Termin alles erledigt!